Das Verkehrsrecht gestaltet sich in Deutschland sehr komplex. Denn es berührt und überschneidet sich teils mit verschiedenen Rechtsgebieten. Zudem gliedert sich das verkehrsbezogene Recht in die Teilbereiche des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsstrafrechts, des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts bzw. Bußgeldrechts, des Fahrerlaubnisrechts und des Zulassungsrechts auf.
Geregelt werden diese rechtlichen Teilbereiche durch verschiedene Regelwerke. Dabei gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) und Teile des Strafgesetzbuchs (StGB) als die bedeutsamen Regelwerke des Verkehrsrechts.
Darüber hinaus vereinen sich im deutschen verkehrsbezogenen Recht zudem das Luftfahrts-, Eisenbahn-, Schifffahrts- und Binnenschifffahrtsrecht. Auch das Recht über den Wasserstraßenverkehr wird dem verkehrsbezogenen Recht zugeordnet.
Das Verkehrsrecht im Alltag
Dem Verkehrsrecht kommt im Alltag eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn als Ordnungsrecht beschreibt es sämtliche Pflichten und Rechte, denen alle am Verkehr teilnehmenden Personen unterworfen sind. Dabei handelt es sich bei Verkehrsteilnehmern neben allen am Straßenverkehr beteiligten Personen auch um Fußgänger und Fahrradfahrer.
Darüber hinaus bezieht sich das verkehrsbezogene Recht sinngemäß auch auf alle Plätze und Wege, welche je nach geltender Regelung entweder von allen oder lediglich von bestimmten Verkehrsteilnehmern benutzt werden dürfen. Demnach schreiben bestimmte Verordnungen und Gesetze des Verkehrsrechts vor, dass Fußgängerzonen nur von Fußgängern und Radwege ausschließlich von Fahrradfahrern benutzt werden dürfen.
Auf Grundlage dieser Regelungen entstehen im Alltag immer wieder Situationen, in denen Verkehrsteilnehmer mit den Vorschriften und den Gesetzen des Verkehrsrechts in Berührung kommen. Dies kann beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, bei einem Geschwindigkeitsverstoß mit Bußgeld, bei einer Trunkenheitsfahrt, also Fahrten unter Alkohol oder Drogen, bei einer Unfallflucht, bei einem Rotlichtverstoß mit Bußgeld oder auch bei einer Verkehrskontrolle bzw. Polizeikontrolle der Fall sein. Aber auch bei Themen rund um die Probezeit, den Führerschein, ausgestellte Bußgeldbescheide, gerichtliche Strafbefehle und Anklageschriften handelt es sich um weitere Angelegenheiten, die im Alltag hinsichtlich des Verkehrsrechts auftreten.
Um bei all diesen verkehrsrechtlichen Problematiken seine persönlichen Rechte zu kennen und diese auch durchsetzen zu können, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Denn für Laien gestaltet sich das Verkehrsrecht aufgrund seiner Zusammensetzung aus verschiedenen Rechtsgebieten sowie seinen vielseitigen Regelungen äußerst komplex und gleicht einem Gesetzesdschungel.
Rechtsanwalt Jörg Fickert – Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Um meine Mandanten zielstrebig durch den verkehrsrechtlichen Gesetzesdschungel zu bringen, stehe ich ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten beratend, unterstützend und vertretend zur Seite.
Meine Schwerpunkte liegen in der Beratung zu den Rechtsgebieten des Verkehrsstrafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts bzw. Bußgeldrechts und des Verkehrszivilrechts. Zudem übernehme ich Angelegenheiten rund um das Versicherungsrecht sowie das Fahrerlaubnisrecht. Auch um Besonderheiten, die im Rahmen der Verfahrens- und Prozessführung auftreten, kümmere ich mich gerne.