Das Arbeitsrecht stellt ein umfassendes Rechtsgebiet dar, das uns alle betrifft. Denn grundsätzlich werden mit dem Arbeitsrecht die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern und den Arbeitnehmervertretern geregelt. Die Rahmenbedingungen umfassen dabei zahlreiche Pflichten, an die sich alle Beteiligten zu halten haben. Aber auch gegenseitige Verpflichtungen, welche von allen Beteiligten eingehalten werden müssen, sind im Arbeitsrecht festgehalten. Beschrieben sind diese umfassenden Verpflichtungen, Rechte und Pflichten in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und anderen Bestimmungen. Demnach handelt es sich beim Arbeitsrecht nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern um verschiedene Gesetze, die in ihrer Gesamtheit das Arbeitsrecht bilden. Konkret setzt sich das Arbeitsrecht dabei aus Regelungen, Gesetzen und Bestimmungen zusammen, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitszeitgesetz, dem Handelsgesetzbuch sowie aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ergeben. Außerdem fließen in das Arbeitsrecht auch rechtliche Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Tarifvertragsgesetz sowie der Gewerbeordnung ein. Neben diesen verschiedenen Verordnungen, Gesetzen und Bestimmungen, die sich insbesondere auf eine unselbstständige wie auch auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit fokussieren, berücksichtigt das Arbeitsrecht auch weitere Aspekte rund um das Kollektivarbeitsrecht sowie rund um das Individualarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht bezieht sich dabei auf all jene Regelungen, welche die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern im Fokus haben. Im Gegensatz hierzu beinhaltet das Kollektivarbeitsrecht vorrangig alle Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und den jeweiligen Arbeitnehmervertretern.
Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeitnehmer
Aufgrund seiner vielseitigen Zusammensetzung und der Kombination verschiedener Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen handelt es sich beim Arbeitsrecht um ein äußerst umfangreiches Rechtsgebiet. Dabei ist die Einhaltung dieser Gesetze und den damit verbundenen Regelungen, Rechten und Pflichten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber rechtlich verpflichtend. Doch obwohl im Arbeitsrecht sowohl die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer als auch die Pflichten und Rechte der Arbeitgeber berücksichtigt werden, liegt ein besonderer Schwerpunkt des arbeitsbezogenen Rechtes auf dem Schutz der Arbeitnehmer. Diese besondere Schutzfunktion der Arbeitnehmer ergibt sich dabei aus der ungleichen Stellung, welche die Arbeitnehmer im Gegensatz zu den Arbeitgebern einnehmen. Denn grundsätzlich können Arbeitnehmer in der Realität schnell in die finanzielle Abhängigkeit zu ihrem Arbeitgeber geraten, da ohne das regelmäßige Einkommen der Arbeitgeber der eigene Lebensunterhalt nicht mehr finanziert werden kann. Um dieses Ungleichgewicht nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer werden zu lassen, widmet sich das Arbeitsrecht schwerpunktmäßig dem Arbeitnehmerschutz. Darüber hinaus hat der besondere Schutz der Arbeitnehmer auch das Ziel, unselbstständige Arbeitnehmer vor einer schlechten Behandlung im Unternehmen zu bewahren und Mitarbeiter vor einer unrechtmäßigen Arbeitsausbeutung zu beschützen.
Arbeitsrecht in Berlin – wir helfen Ihnen weiter
Doch trotz dieser vielseitigen Regelungen, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben, kommt es im Arbeitsalltag immer wieder zu Streitpunkten zwischen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern. Hierzu zählen unter anderem Streitigkeiten rund um eine Kündigung, Abmahnung oder Ermahnung. Auch arbeitsrechtliche Fragen rund um die Handhabung von Verspätungen der Mitarbeiter, die infolge eines Bahnstreiks oder aufgrund eines Staus entstanden sind, sorgen immer wieder für Diskussionen. Hinzu kommen Fragen rund um Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Abfindungen. Auch Sie sehen sich mit einer dieser Fragen oder anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheit konfrontiert und wissen nicht mehr weiter? Gerne unterstützen wir Sie als Rechtsanwälte bei Ihrer ganz persönlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheit und dem Arbeitsrecht in Berlin. Dabei kümmern wir uns gleichermaßen um die Anliegen von Arbeitnehmern als auch um alle Angelegenheiten von Arbeitgebern. Zudem klären wir Ihnen alle arbeitsrechtlichen Fragen auf und stehen Ihnen bei sämtlichen Konflikten, die sich aus dem umfassenden Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes für Sie ergeben haben, beratend, helfend und unterstützend zur Seite.